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Nach Fertigstellung des Gutachtens, leiten wir dieses entweder direkt an die gegnerische Versicherung, oder den betreffenden Rechtsanwalt weiter.

Damit die Schadensregulierung auch tatsächlich Ihren Lauf nehmen kann,
muss der Schaden zuvor bei der zuständigen Versicherung angezeigt werden. Ohne vorherige Schadensmeldung, wird das Gutachten unter Umständen in der Ablage eines Sachbearbeiters ohne weitere Bearbeitung enden. Keine Schadensmeldung, keine Zahlung!

Wie lange die Bearbeitung dauert hängt von der jeweiligen Versicherung und
dem Schadensfall selbst ab. Erfahrungsgemäß kann dies zwischen 2 -3 Wochen dauern.

 
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Achtung! Hier noch paar Regeln im Umgang mit Versicherungen:

Fragen sie niemals die gegnerische Versicherung um Rat!
Wie der Wortlaut schon sagt: Sie ist Gegner des Geschädigten und ein Wirtschaftsunternehmen, welches lediglich das Eigeninteresse verfolgt Kosten einzusparen.

Gehen Sie nicht auf Angebote ein, die da lauten: "Die Schadensabwicklung kann auch durch uns, oder ohne Hinzuziehung eines Gutachters bzw. Anwalts erfolgen". Beauftragen Sie stets einen neutralen und versicherungsunabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Dies steht Ihnen gesetzlich zu und verhindert, dass sie abgezockt werden.

Hände weg von sog. "Komplett-Schadenservice" Angeboten der Versicherungen. Auch hierbei überlassen sie der Versicherung die Kontrolle darüber, durch wen und in welchem Ausmaß Ihr Schaden schlussendlich reguliert wird.

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