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Befindet sich Ihr Fahrzeug aufgrund eines unverschuldeten Schadens in Reparatur und sie benötigen dieses um zur Arbeit zu kommen?
Dann besteht die Möglichkeit ein Fahrzeug zu mieten.

Beachten Sie hierzu bitte folgendes:

Die Kosten eines Ersatzfahrzeugs werden von der gegnerischen Versicherung nur für die Zeit der im Schadengutachten ausgewiesenen Reparaturdauer getragen. Dauert die Reparatur länger als vorgesehen (Ersatzteile nicht verfügbar, Nachbesserungen, etc.), so müssen sie das Ersatzfahrzeug für die restliche Zeit selbst bezahlen. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass es sich um ein vergleichbares Fahrzeug handelt, damit die Kosten entsprechend erstattet werden.

Damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollten sie in jedem Fall Preisvergleiche zwischen den Autovermietungen anstellen und diesbezüglich Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung halten. Wird ein Privatfahrzeug als Ersatzwagen zur Verfügung gestellt, können diesbezüglich anfallende Kosten nicht geltend gemacht werden

Wird kein Mietfahrzeug benötigt, so kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Frage. Kann das Fahrzeug aufgrund eines Totalschadens nicht im Wege einer ‚Notreparatur‘ nutzbar gemacht werden, haben sie in der Regel einen Anspruch auf Nutzungsausfall für die im Schadengutachten angegebene Wiederbeschaffungsdauer.

 

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